Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 61 Hinterbliebene von Soldatinnen
Stand: 01.01.2025
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- OLG Saarbrücken, 05.06.2025 – 3 U 65/24Zitiert von 1
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Bei Hinterbliebenen von Frauen tritt im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld. Dies gilt nicht für hinterbliebene Lebenspartnerinnen. Im Fall eines hinterbliebenen Lebenspartners tritt an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld.